Vorstand
Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen, das CEN betreffenden Angelegenheiten, insbesondere über das Forschungsprogramm und die vom Präsidium zugewiesenen CEN-Ressourcen. Er entscheidet außerdem über die Zuordnung und Besetzung von Stellen, die dem CEN direkt zugeordnet sind.
Der Vorstand besteht aus der Direktorin/dem Direktor, bis zu sechs Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern, die die im CEN vertretenen thematischen Inhalte repräsentieren sowie der Leitung der Geschäftsstelle als beratendes Mitglied. Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre.
CEN-Organisationssatzung